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Bafög-Teilerlaß für Studenten

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Kreis der Studierenden erweitert, die nach einem vorzeitigen Studien­abschluß Anspruch auf einen Teilerlaß bei der Rückzahlung ihrer Ausbildungsförderung haben. Das Bafög-Gesetz benachteiligt Studenten in den neuen Bundesländern, heißt es zur Begründung in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Die bisherige Regelung sieht unter anderem vor, dass Studierende, die ihr Studium vier Monate vor Ablauf der Förderungshöchstdauer beenden, 2500 Euro des Bafög-Darlehens erlassen wird. Beträgt der Zeitraum zwei Monate, sind es 1000 Euro. In den neuen Ländern beträgt die Mindeststudienzeit für zukünftige Mediziner laut ärztlichem Berufsrecht sechs Jahre, die Förderungshöchstdauer aber sechs Jahre und drei Monate. Karlsruhe sah darin eine Ungleichbehandlung des Klägers gegenüber Medizinstudenten in den alten Ländern, da die Förderungshöchstdauer dort sechseinhalb Jahre beträgt.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.07.2011, Seite 5, Inland

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