Zum Inhalt der Seite

CSU bleibt unbestraft

Berlin/München. Die CSU bleibt im Fall der kritisierten Meinungsumfragen der bayerischen Staatskanzlei von einer Geldstrafe verschont. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) teilte am Freitag mit, ein Verstoß gegen das Parteiengesetz sei nicht feststellbar. Er forderte allerdings zu »besonderer Sorgfalt« bei künftigen Umfragen auf. Staatskanzleien müssten den »Anschein einer Verquickung staatlichen Regierungshandelns mit Aufgaben und Tätigkeiten einer politischen Partei« vermeiden.

Die bayerische Staatskanzlei hatte von 2000 bis 2009 auf Kosten des Steuerzahlers »Resonanzstudien« in Auftrag gegeben, in denen neben der Bewertung von Sachthemen auch Wahlabsichten der Bürger abgefragt wurden. Das war sowohl bei der Opposition als auch beim Koalitionspartner FDP auf Unmut gestoßen.

(dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 16.07.2011, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!