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SPD will Wahlrechtsreform

Berlin. Im festgefahrenen Streit um das Wahlrecht will die SPD vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wenn die schwarz-gelbe Koalition bis Ende September keine Regelung verabschiede, werde die SPD-Fraktion eine »Untätigkeitsklage« anstrengen, kündigte der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer, Thomas Oppermann, am Mittwoch in Berlin an. Auch wenn Schwarz-Gelb bei seinem bisherigen Entwurf bleibe, werde es eine Normenkontrollklage geben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige Wahlregelung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Alternative zur Regelung des »negativen Stimmgewichts« zu finden. Union und FDP konnten sich aber nicht zu einer Neuregelung durchringen. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.07.2011, Seite 5, Inland

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