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Neuer Anlauf für Mindestlohn

Berlin. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordern, den Mindestlohn-Tarifvertrag für die rund 26000 Beschäftigten in der Weiterbildung für allgemeinverbindlich zu erklären. Einen entsprechenden Antrag haben die Tarifvertragsparteien ver.di, GEW und die Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung jetzt erneut gestellt. Die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung seien mittlerweile erfüllt und der Grund für die Ablehnung durch das Bundesministerium für Arbeit im Oktober 2010 vom Tisch, so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn am Montag in einer Erklärung. Die Tarifbindung in der Branche liege mittlerweile bei 40 Prozent. Das müsse »der Startschuß für die Allgemeinverbindlichkeit sein«, appellierte Gerstenkorn an die Bundministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen.

Man verlange »eine Lohnuntergrenze, die den Abwärtstrend stoppt und Beschäftigung unter Wert verhindert«, forderte Ilse Schaad, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEW. Es müsse im öffentlichen Interesse sein, eine gute Qualität der beruflichen Bildung zu gewährleisten. Der allgemeinverbindliche Mindestlohn könne angesichts der massiven Kürzungen in der nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und III geförderten Aus- und Weiterbildung seit 2011 dafür bessere Rahmenbedingungen schaffen.
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(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.07.2011, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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