Zum Inhalt der Seite

Fritz Bringmann gestorben

Neuengamme. Die Arbeitsgemeinschaft Neuengamme trauert um ihren in der Nacht zum 31. März 2011 im Alter von 93 Jahren verstorbenen Ehrenpräsidenten Fritz Bringmann.

Fritz Bringmann hat seine Jugend in Gefängnissen und Konzentrationslagern verbracht. Er überlebte seine von 1935 bis 1945 währende Haftzeit im Gestapo-Gefängnis Lübeck, in den KZ Sachsenhausen, Neuengamme und Osnabrück und im Zuchthaus Bremen-Oslebshausen. Seinem Widerstand im KZ Neuengamme kommt in der Geschichte des Lagers eine besondere Bedeutung zu. Anfang Januar 1942 lehnte er als Häftlingssanitäter im Krankenrevier einen SS-Befehl zur Tötung schwer kranker sowjetischer Kriegsgefangener ab. Er blieb bei seiner Weigerung, auch nachdem er schwere Prügel von der SS hatte einstecken müssen und trotz der offenkundigen Gefährdung seines eigenen, damals noch jungen Lebens.

Für Fritz Bringmann endete der Widerstand nicht im Mai 1945. Konfrontiert mit den Versuchen der Stadt Hamburg, das KZ Neuengamme möglichst in Vergessenheit geraten zu lassen, wählte er zusammen mit anderen ehemaligen politischen Häftlingen des KZ den Weg der aktiven Erinnerung.
Anzeige


Auch seinem unermüdlichen Einsatz ist es zu verdanken, daß der Jahrzehnte andauernde Skandal der Nachkriegsnutzung des KZ-Geländes zu Strafvollzugszwecken beendet werden konnte. Den Abriß der Gefängnisse in Neuengamme in den Jahren 2003 und 2007 durfte Fritz Bringmann noch erleben.

Für seine Verdienste gegen das Vergessen wurde er im In- und Ausland mehrfach ausgezeichnet. Im Januar 2000 erhielt er das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, für das ihn Hamburgs Bürgermeister Henning Voscherau bereits 1993 vorgeschlagen hatte. Die Verleihung war zunächst vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther unter Hinweis auf die politische Gesinnung Fritz Bringmanns abgelehnt worden, der im KZ Sachsenhausen Kommunist geworden war und blieb.

(jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 06.04.2011, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!