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Beratung über »Tarifpluralität«

Berlin. Der Koalitionsausschuß von Union und FDP wird sich vermutlich im April mit gesetzlichen Einschränkungen bei der »Tarifpluralität« befassen. Derzeit berate ein interministerieller Ausschuß das Thema, sagte Vizeregierungssprecher Christoph Steegmans am Freitag in Berlin. Dessen Arbeit sei noch nicht abgeschlossen. Das Thema kocht derzeit aufgrund des Streiks der Lokführergewerkschaft GDL hoch, die sich nicht einem Tarifkompromiß der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) anschließen will.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte, es handele sich um kein »sehr einfaches« Thema. Es betreffe die Koalitionsfreiheit und damit »Grundrechte, die in der Verfassung sehr weit vorne stehen«. Ziel sei aber »eine schnelle Regelung«. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im Juni mit einer Entscheidung das Prinzip gekippt, daß für einen Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten kann. Dies stärkt kleinere Gewerkschaften, deren Mitglieder Schlüsselpositionen in Unternehmen einnehmen, so die GDL oder der Ärzteverband Marburger Bund. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.03.2011, Seite 5, Inland

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