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Beratung über »Tarifpluralität«
Berlin. Der Koalitionsausschuß von Union und FDP wird sich
vermutlich im April mit gesetzlichen Einschränkungen bei der
»Tarifpluralität« befassen. Derzeit berate ein
interministerieller Ausschuß das Thema, sagte
Vizeregierungssprecher Christoph Steegmans am Freitag in Berlin.
Dessen Arbeit sei noch nicht abgeschlossen. Das Thema kocht derzeit
aufgrund des Streiks der Lokführergewerkschaft GDL hoch, die
sich nicht einem Tarifkompromiß der größeren
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) anschließen
will.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte, es handele sich um kein »sehr einfaches« Thema. Es betreffe die Koalitionsfreiheit und damit »Grundrechte, die in der Verfassung sehr weit vorne stehen«. Ziel sei aber »eine schnelle Regelung«. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im Juni mit einer Entscheidung das Prinzip gekippt, daß für einen Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten kann. Dies stärkt kleinere Gewerkschaften, deren Mitglieder Schlüsselpositionen in Unternehmen einnehmen, so die GDL oder der Ärzteverband Marburger Bund. (AFP/jW)
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte, es handele sich um kein »sehr einfaches« Thema. Es betreffe die Koalitionsfreiheit und damit »Grundrechte, die in der Verfassung sehr weit vorne stehen«. Ziel sei aber »eine schnelle Regelung«. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im Juni mit einer Entscheidung das Prinzip gekippt, daß für einen Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten kann. Dies stärkt kleinere Gewerkschaften, deren Mitglieder Schlüsselpositionen in Unternehmen einnehmen, so die GDL oder der Ärzteverband Marburger Bund. (AFP/jW)
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