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Keine Aussagen im RAF-Prozeß

Stuttgart. Im Prozeß gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker wegen des Buback-Attentats von 1977 haben ihre beiden früheren Genossen Stefan Wisniewski und Günter Sonnenberg als Zeugen die Aussage verweigert. Der 56jährige Sonnenberg und der 57jährige Wisniewski machten am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart lediglich einige Angaben zu ihrer Person. Der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock hatte ausgesagt, daß er Wisniewski als den wahren Todesschützen beim Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ansieht und Sonnenberg als Fahrer des damals genutzten Motorrads. Gegen Wisniewski ermittelt die Bundesanwaltschaft seit April 2007 im Fall Buback– bislang ohne Ergebnis. Zeugen müssen laut Strafprozeßordnung nicht aussagen, wenn ihnen dadurch die Gefahr droht, wegen einer Straftat verfolgt zu werden. Welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 vom Soziussitz des Motorrads aus die tödlichen Schüsse an einer Karlsruher Kreuzung abfeuerte, ist bis heute ungeklärt. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.03.2011, Seite 5, Inland

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