Zum Inhalt der Seite

Lotto-Verbot für Hartz-IV-Bezieher

Berlin. Die Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen dürfen an Hartz-IV-Bezieher ab sofort keine Lottoscheine und sonstigen Lose für Glücksspiele mehr verkaufen. Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln droht Westlotto bei Zuwiderhandlungen für jeden einzelnen Fall ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro, berichtete am Donnerstag die Westdeutsche Zeitung. Die einstweilige Verfügung wurde von einem privaten Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta beantragt, der in Deutschland Sportwetten anbietet. Westlotto strebt nach Aussage eines Sprechers eine schnelle Klärung im Hauptverfahren an. Insbesondere sei unklar, wie das Spielverbot überprüft werden solle. »Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist. Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen«, wird der Lotto-Sprecher zitiert. (AFP)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 11.03.2011, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!