-
11.03.2011
- → Inland
Lotto-Verbot für Hartz-IV-Bezieher
Berlin. Die Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen dürfen
an Hartz-IV-Bezieher ab sofort keine Lottoscheine und sonstigen
Lose für Glücksspiele mehr verkaufen. Nach einer
einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln droht
Westlotto bei Zuwiderhandlungen für jeden einzelnen Fall ein
Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro, berichtete am Donnerstag die
Westdeutsche Zeitung. Die einstweilige Verfügung wurde von
einem privaten Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta
beantragt, der in Deutschland Sportwetten anbietet. Westlotto
strebt nach Aussage eines Sprechers eine schnelle Klärung im
Hauptverfahren an. Insbesondere sei unklar, wie das Spielverbot
überprüft werden solle. »Ich kann doch niemandem
ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist. Und wir können ja
auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren
Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen«, wird
der Lotto-Sprecher zitiert. (AFP)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland