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Unterstützung für Zeitarbeitsfirmen

Berlin. Das Bundesarbeitsministerium hat den vom Zeitarbeitsurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) betroffenen Firmen Unterstützung in Aussicht gestellt. »Sollten Unternehmen im Einzelfall durch notwendige Rückzahlungen in ihrer Existenz bedroht sein, können auf Antrag fällige Beiträge nach bestehenden gesetzlichen Regeln gestundet oder in Raten gezahlt werden«, erklärte Ministerin Ursula von der Leyen am Dienstag in Berlin.

Das BAG hatte im Dezember die von den sogenannten christlichen Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge für die Zeitarbeit für ungültig erklärt. Die betroffenen Beschäftigten haben dadurch auch rückwirkend Anspruch auf Gleichbehandlung mit Stammkräften. Die Zeitarbeitsfirmen müssen Löhne und Sozialabgaben entsprechend nachzahlen (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.03.2011, Seite 1, Inland

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