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Aus: Ausgabe vom 28.02.2011, Seite 2 / Inland

Fraktionen von SPD und Grünen klagen

München. Die Verlängerung der Atomlaufzeiten verstößt nach Auffassung von SPD und Grünen gegen das Grundgesetz. Das geht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aus der 123seitigen Klageschrift hervor, die die Bundestagsfraktionen beider Parteien am heutigen Montag in Berlin vorstellen wollen. Sie soll kommende Woche in Karlsruhe eingereicht werden – parallel zu einer Klage, die fünf SPD-geführte Länder einreichen wollen. Der Schriftsatz der Fraktionen wendet sich gegen beide Novellen des Atomgesetzes. Die Bundesregierung hatte im Herbst einerseits die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert, andererseits die Sicherheitsauflagen verändert. (dapd/jW)

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