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Rechte dürfen zu linken Demonstrationen

Karlsruhe/Finsterwalde. Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage eines Rechtsradikalen stattgegeben, der vor mehr als sechs Jahren bei einer angemeldeten Demonstration linker Gruppen in Finsterwalde einen polizeilichen Platzverweis und später einen Bußgeldbescheid erhalten hatte. In einzelnen Fällen könnten Bürger das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geltend machen, auch wenn sie sich schweigend, unangemeldet und ohne äußerlich erkennbare Absicht zu protestieren an den Ort einer anderen Demonstration begeben, sagte eine Gerichtssprecherin zu einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß. Der Kläger war den Angaben zufolge im August 2004 mit etwa 40 Angehörigen der rechten Szene zu der Demonstration unter dem Motto »Keine schweigenden Provinzen – Linke Freiräume schaffen« gekommen. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.01.2011, Seite 2, Inland

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