-
12.01.2011
- → Antifaschismus
Prozeß gegen Neonaziblockierer
München. Wegen Teilnahme an einer Straßenblockade
anläßlich des Neonaziaufmarsches am 8. Mai 2010 in der
bayerischen Landeshauptstadt steht am kommenden Montag ein
Münchner Antifaschist vor Gericht, dem Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wird. Nach eigener Aussage hatte
er sich »nicht schnell und willig genug in den schmerzhaften
Polizeigriff begeben«. Johannes J. wurde seinerzeit für
mehrere Stunden in Gewahrsam genommen und soll nun 600 Euro Strafe
zahlen. Mehr als fünf Monate nach der Blockade des Aufmarsches
der »Freien Nationalisten München« wurden mehreren
an der Aktion Beteiligten im Oktober 2010 Strafbefehle zugestellt.
Die Verhandlung gegen Johannes J. beginnt am 17. Januar um 9.15Uhr
vor dem Amtsgericht München. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Antifaschismus