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Zitronensaft-Chirurg: Urteil aufgehoben

Karlsruhe. Der Prozeß gegen den früheren Chefarzt der Sankt-Antonius-Klinik im nordrhein-westfälischen Wegberg, bei dem es um die Behandlung einer Operationswunde mit Zitronensaft ging, muß neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Auf die Revision des Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach aufgehoben, das ihn im Januar 2010 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt hatte. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.12.2010, Seite 4, Inland

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