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Aus: Ausgabe vom 18.12.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Rechtshilfe: Auskunft über Datenerhebung

Nach der Enttarnung eines LKA-Spitzels in Heidelberg rät der Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans auf Anfrage von junge Welt den Betroffenen, zügig bei der Polizei Auskunft über die gesammelten und gespeicherten Daten zu verlangen und deren Sperrung zu erwirken. »Der Fall dürfte auch Anlaß geben, die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes und der konkreten Datenerhebung durch den verdeckten Ermittler zu prüfen«, so Hilbrans. »Es wäre nicht das erste Mal, daß in Baden-Württemberg auch Schadensersatz für den illegalen Einsatz eines verdeckten Ermittlers gezahlt werden müßte.« Ein solcher Einsatz sei illegal, wenn keine »tatsächlichen Anhaltspunkte für die Begehung zukünftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung« durch den betroffenen Personenkreis bestehen.

Die rechtlichen Grenzen der konkreten Datenerhebung durch verdeckte Ermittler seien jedoch anspruchsvoll und in der Praxis kaum einzuhalten: Über den »Kernbereich privater Lebensgestaltung« dürfen verdeckte Ermittler keine Daten erheben. Mit einer Legende versehene verdeckte Ermittler knüpfen allerdings auch private Kontakte und nehmen folglich auch das Privatleben der Kontaktpersonen ihrer Zielobjekte wahr.

Die Gesprächsführung eines verdeckten Ermittlers ist gesetzlich nicht geregelt. »Daß ein verdeckter Ermittler das Gespräch gezielt auf die Bereitschaft der Betroffenen zu Straftaten lenkt, mag zwar als schlechtes Handwerk erscheinen, dürfte aber gängige Praxis sein«, so Rechtsanwalt Hilbrans.

(clw)

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