18.12.2010 / Schwerpunkt / Seite 3
Rechtshilfe: Auskunft über Datenerhebung
Nach der Enttarnung eines LKA-Spitzels in Heidelberg rät der
Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans auf Anfrage von junge
Welt den Betroffenen, zügig bei der Polizei Auskunft
über die gesammelten und gespeicherten Daten zu verlangen und
deren Sperrung zu erwirken. »Der Fall dürfte auch
Anlaß geben, die gerichtliche Feststellung der
Rechtswidrigkeit des Einsatzes und der konkreten Datenerhebung
durch den verdeckten Ermittler zu prüfen«, so Hilbrans.
»Es wäre nicht das erste Mal, daß in
Baden-Württemberg auch Schadensersatz für den illegalen
Einsatz eines verdeckten Ermittlers gezahlt werden
müßte.« Ein solcher Einsatz sei illegal, wenn
keine »tatsächlichen Anhaltspunkte für die Begehung
zukünftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung« durch
den betroffenen Personenkreis bestehen.
Die rechtlichen Grenzen der konkreten Datenerhebung durch verdeckte
Ermittler seien jedoch anspruchsvoll und in der Praxis kaum
einzuhalten: Über den »Kernbereich privater
Lebensgestaltung« dürfen verdeckte Ermittler keine Daten
erheben. Mit einer Legende versehene verdeckte Ermittler
knüpfen allerdings auch private Kontakte und nehmen folglich
auch das Privatleben der Kontaktpersonen ihrer Zielobjekte
wahr.
Die Gesprächsführung eines verdeckten Ermittlers ist
gesetzlich nicht geregelt. »Daß ein verdeckter
Ermittler das Gespräch gezielt auf die Bereitschaft der
Betroffenen zu Straftaten lenkt, mag zwar als schlechtes Handwerk
erscheinen, dürfte aber gängige Praxis sein«, so
Rechtsanwalt Hilbrans.
(clw)
https://www.jungewelt.de/artikel/156106.rechtshilfe-auskunft-über-datenerhebung.html