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Keine Entscheidung über Vergabepraxis

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verkündung seines am Dienstag erwarteten Urteils über die Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Januar vertagt. Verhandelt wurde über eine Klage der Abellio Rail NRW gegen einen Verkehrsvertrag, den der Verkehrsverbund Rhein Ruhr 2009 ohne Ausschreibung mit der staatseigenen DB Regio NRW abgeschlossen hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte der Klage stattgegeben und den Vertrag für rechtswidrig erklärt. Da das OLG Brandenburg in einem ähnlichen Fall 2004 gegen eine Ausschreibungspflicht entschieden hatte, ist nun eine höchstrichterliche Entscheidung vonnöten. Bislang haben DB Regio und andere Töchter der Deutschen Bahn im SPNV einen Marktanteil von rund 80 Prozent. Das Urteil könnte 22 für die kommenden Jahre bereits angekündigte Direktvergaben betreffen. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.12.2010, Seite 9, Kapital & Arbeit

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