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Thailand: Kein Prozeß ­gegen Regierungspartei

Bangkok. Das thailändische Verfassungsgericht hat am Montag einen Prozeß gegen die regierende Demokratische Partei (DP) aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt. Die Wahlkommission habe ihre Klage wegen der Veruntreuung von Geldern nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht, urteilte das Gericht mit vier zu zwei Stimmen. Die Wahlkommission hatte die Auflösung der Regierungspartei mit der Begründung gefordert, diese habe 29 Millionen Baht (gut 700000 Euro) veruntreut. Demnach zahlte die DP 2005 für ihre Wahlwerbung 23 Millionen Baht an Werbeagenturen, obwohl eine Ausgabenbeschränkung von 19 Millionen Baht für Plakatwerbung besteht.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.11.2010, Seite 2, Ausland

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