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Aus: Ausgabe vom 12.11.2010, Seite 2 / Inland

BGH bestätigt Haft für Naziverbrecher

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vom Landgericht München verhängte lebenslange Haftstrafe gegen den Nazikriegsverbrecher Josef Sch. bestätigt. Der 1918 geborene Rentner muß nun ins Gefängnis. Laut dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß hatte der frühere Wehrmachtsoffizier 1944 die Ermordung von zehn italienischen Zivilisten angeordnet. Dazu seien im Dorf Falzano di Cortona elf Menschen, die mit den Partisanen nichts zu tun hatten, in ein vermintes Bauernhaus getrieben worden. Bei der anschließenden Sprengung starben zehn Menschen. (AFP/jW)