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Gericht: Razzia bei Neonazis rechtens
Koblenz. Die Hausdurchsuchungen bei zwei Vorstandsmitgliedern der
»Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene
und deren Angehörige« (HNG) sind rechtmäßig
gewesen. Die vom Verwaltungsgericht angeordnete Razzia habe im Zuge
eines vom Bundesinnenministerium angestrebten Verbotes der
Neonazivereinigung stattgefunden, teilte das
rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in
Koblenz mit. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter
anderem mit »greifbaren Anhaltspunkten« dafür,
daß die HNG »eine dem Nationalsozialismus verwandte
Weltanschauung« verbreite. (dapd/jW)
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