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Bewährungsstrafe im 1.-Mai-Prozeß

Berlin. Nach dem Flaschenwurf auf einen Polizisten bei den diesjährigen Maikrawallen hat das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch einen Studenten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 25jährige wurde schuldig gesprochen, am 1.Mai dieses Jahres am Kottbusser Tor aus sieben Meter Entfernung eine Glasflasche gezielt in Richtung eines Beamten geworfen zu haben. Der Polizist wurde am Rücken getroffen, blieb aber unverletzt. Entgegen der Anklage hat sich der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs im Prozeß aber nicht bestätigt. Der Angeklagte hatte ausgesagt, daß er die Flasche nicht gezielt geworfen habe und niemand verletzen wollte. Das Gericht wertete unter anderem strafmildernd, daß der Student geständig war und bei seiner Festnahme verletzt worden war. Der Angeklagte hatte nach eigenen Worten von einem Beamten »drei harte Schläge gezielt und gewollt« ins Gesicht bekommen und war dann mit dem Kopf gegen das Einsatzfahrzeug geschlagen worden.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.11.2010, Seite 4, Inland

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