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Biblis-Unterlagen bleiben geheim

Kassel/Leipzig. Das hessische Umweltministerium muß keine sicherheitsrelevanten Unterlagen zum Atomkraftwerk Biblis veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig habe eine entsprechende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt, sagte eine BVG-Sprecherin am Freitag.

Atomkraftgegner hatten vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel auf Stillegung von Biblis A und B geklagt, weil beide Blöcke vor Terroranschlägen nicht ausreichend sicher seien. Um dies zu belegen, hatten die Kläger Einsicht in die Unterlagen gefordert. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.10.2010, Seite 5, Inland

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