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Ramelow klagt wegen Beobachtung
Berlin. Der Linke-Politiker Bodo Ramelow hat beim
Bundesverfassungsgericht Klage gegen seine Beobachtung durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Der Chef der
Thüringer Landtagsfraktion und ehemalige Bundestagsabgeordnete
greift damit die Entscheidung des Leipziger
Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli an, das seine Beobachtung
als recht- und verhältnismäßig einstufte.
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, daß es mit der Kommunistischen Plattform und dem Marxistischen Forum sowie der Jugendorganisation solid Gruppierungen in der Partei gebe, die Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgten. Man müsse davon ausgehen, daß die Linke als Gesamtpartei derzeit noch für eine Entwicklung offen sei, die diesen Bestrebungen folge. (dapd/jW)
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, daß es mit der Kommunistischen Plattform und dem Marxistischen Forum sowie der Jugendorganisation solid Gruppierungen in der Partei gebe, die Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgten. Man müsse davon ausgehen, daß die Linke als Gesamtpartei derzeit noch für eine Entwicklung offen sei, die diesen Bestrebungen folge. (dapd/jW)
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