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EU stärkt Rechte von Angeklagten

Luxemburg. Wer im europäischen Ausland Ärger mit der Justiz bekommt, hat künftig das Recht auf Erläuterungen in seiner Muttersprache. Die EU-Justizminister besiegelten am Freitag in Luxemburg eine Richtlinie, die eine Übersetzung im gesamten Strafverfahren zur Pflicht macht. Auch bei Polizeiverhören soll ein Beschuldigter oder Angeklagter demnach einen Dolmetscher zur Seite gestellt bekommen. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.10.2010, Seite 7, Ausland

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