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Aus: Ausgabe vom 09.09.2010, Seite 2 / Inland

EuGH kippt deutsches Glücksspielmonopol

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Monopol für Lotterien und andere Glücksspiele gekippt. Grundsätzlich seien solche Wettmonopole zwar zulässig, um die Spielsucht zu bekämpfen, wie der EuGH am Mittwoch in Luxemburg entschied. In Deutschland werde dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt, sondern durch Werbung und private Geldspielautomaten unterlaufen. Nach Überzeugung des Deutschen Lottoblocks hat das Glücksspielmonopol in Deutschland dennoch »weiterhin Bestand«. Die Kritik an der Werbung werde geprüft, teilte die Dachorganisation der landeseigenen Lotteriegesellschaften in München mit. Vorrangig allerdings seien nun »Maßnahmen gegen suchtgefährdendes Automatenspiel« gefordert.

Private Anbieter setzen dagegen nun auf ein staatlich reguliertes Wettbewerbsmodell. Auch der Verbraucherschutz lasse sich so besser gewährleisten, erklärte etwa die Europäische Wett-Vereinigung EGBA in Brüssel.

(AFP/jW)