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28.08.2010
- → Aktion
jW-Sommerakademie
Lektion 11: Vorratsdatenspeicherung
Werden erst einmal die Daten der gesammten Bevölkerung gespeichert, können Bewegungsprofile erstellt und Freundschaftsbeziehungen ausgemacht werden. Rückschlüsse auf persönliche Interessen und die Lebenssituation des einzelnen, die Dritte im Zweifelsfall nichts angehen, werden möglich. All das, was die Privatwirtschaft – wenn auch nicht flächendeckend für alle – heute schon realisiert: Millionen machen sich freiwillig nackt im Netz, selbst Linke: Beim Chat und Terminplanen via Facebook, meinVZ und wie die »soziale Netzwerke« genannten Datensammelkraken sonst noch alle heißen … Ist ja so schön praktisch. (rg)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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