28.08.2010 / Aktion / Seite 16
jW-Sommerakademie
Lektion 11: Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung, die (w.): bezeichnet im engeren Sinn die
Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur
Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen. Ohne
daß ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht,
sollen bestimmte Daten gespeichert werden. Nach einem Gesetz, das
CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP,
Grüne und Linkspartei beschlossen haben, war vom 1. Januar
2008 bis 2. März 2010 nachvollziehbar, wer mit wem in den
zurückliegenden sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail
in Verbindung gestanden oder wer das Internet genutzt hat. Bei
Mobilgesprächen und SMS wurde auch der jeweilige Standort des
Benutzers festgehalten – für Polizei und Geheimdienste,
auch ausländische. »Ich weiß, mit wem du letzten
Sommer telefoniert hast«, hieß es ironisch auf Plakaten
der Datensammelgegner. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Spuk
ein Ende bereitet und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
aufgehoben. Praktisch für die Bundesregierung: Eine
EU-Richtlinie verpflichtet Deutschland zur Wiedereinführung
eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die Unionsparteien
feilen bereits daran.
Werden erst einmal die Daten der gesammten Bevölkerung
gespeichert, können Bewegungsprofile erstellt und
Freundschaftsbeziehungen ausgemacht werden. Rückschlüsse
auf persönliche Interessen und die Lebenssituation des
einzelnen, die Dritte im Zweifelsfall nichts angehen, werden
möglich. All das, was die Privatwirtschaft – wenn auch
nicht flächendeckend für alle – heute schon
realisiert: Millionen machen sich freiwillig nackt im Netz, selbst
Linke: Beim Chat und Terminplanen via Facebook, meinVZ und wie die
»soziale Netzwerke« genannten Datensammelkraken sonst
noch alle heißen … Ist ja so schön praktisch.
(rg)
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