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Köln: Polizeikessel rechtswidrig

Köln. Knapp zwei Jahre nach dem sogenannten Antiislamismus-Kongreß einer rechtspopulistischen Bürgerrechtsbewegung in Köln hat die Polizei wegen ihres damaligen Vorgehens eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Die Einkesselung von Gegendemonstranten und deren anschließender Transport in eine Gefangenensammelstelle im benachbarten Brühl seien nicht gerechtfertigt gewesen, entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln auf Klage zweier Demonstranten. Zur Begründung verwiesen die Richter unter anderem auf die hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht für ein solches Vorgehen gegen Demonstranten gesetzt habe. Die beiden Kläger hatten mit zahlreichen weiteren Demonstranten am 20. September 2008 gegen die Kundgebung der rechten Gruppierung »Pro Köln« protestiert. Dabei waren sie von der Polizei eingekesselt und anschließend in Brühl stundenlang festgehalten worden.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.08.2010, Seite 4, Inland

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