-
16.07.2010
- → Feminismus
Gesetzesnovelle bleibt in Kraft
Madrid. Das neue, liberalisierte Abtreibungsrecht in Spanien bleibt
ungeachtet einer Verfassungsbeschwerde der oppositionellen
Konservativen vorerst in Kraft. Das Oberste Gericht lehnte am
Mittwoch einen Antrag der Volkspartei (PP) ab, das Gesetz
während der Beratungen über seine
Verfassungsmäßigkeit auszusetzen. Es gestattet
Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 14 Wochen ohne
Einschränkungen. Außerdem dürfen Jugendliche ab 16
Jahren eine Schwangerschaft beenden, ohne daß eine
Einverständniserklärung ihrer Eltern vorliegt. Das Gesetz
wurde im Februar mit der Mehrheit der sozialistischen Regierung vom
Parlament verabschiedet und trat am 5. Juli in Kraft. (apn/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feminismus