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Gesetzesnovelle bleibt in Kraft

Madrid. Das neue, liberalisierte Abtreibungsrecht in Spanien bleibt ungeachtet einer Verfassungsbeschwerde der oppositionellen Konservativen vorerst in Kraft. Das Oberste Gericht lehnte am Mittwoch einen Antrag der Volkspartei (PP) ab, das Gesetz während der Beratungen über seine Verfassungsmäßigkeit auszusetzen. Es gestattet Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 14 Wochen ohne Einschränkungen. Außerdem dürfen Jugendliche ab 16 Jahren eine Schwangerschaft beenden, ohne daß eine Einverständniserklärung ihrer Eltern vorliegt. Das Gesetz wurde im Februar mit der Mehrheit der sozialistischen Regierung vom Parlament verabschiedet und trat am 5. Juli in Kraft. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.07.2010, Seite 15, Feminismus

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