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Kartellamt moniert Abhebegebühren

Bonn. Im Streit um hohe Abhebegebühren an Geldautomaten fremder Banken und Sparkassen hat das Bundeskartellamt die Einführung einer Obergrenze von fünf Euro abgelehnt. Dieser Vorschlag der Branche beseitige »die wettbewerblichen Probleme« nicht, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Die von der Kreditwirtschaft vorgeschlagene Obergrenze habe »eine beachtliche Höhe«, und biete zudem »kaum Anreize für die Automatenbetreiber, Preise unter diesem Höchstentgelt zu verlangen«. Die im Zentralen Kreditausschuß (ZKA) zusammengeschlossenen Banken und Sparkassen seien aufgefordert, ihre Vorschläge zu überarbeiten. Bislang verlangen Banken und Sparkassen von Kunden fremder Institute fürs Geldabheben an Automaten Gebühren von bis zu zehn Euro, obwohl die internen Kosten der Institute pro Abhebevorgang sich nur auf rund 60 Cent belaufen. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.2010, Seite 9, Kapital & Arbeit

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