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Kiel: Gericht prüft Landtagssitze
Schleswig. Die Sitzverteilung im Kieler Landtag steht seit Montag
auf dem Prüfstand des schleswig-holsteinischen
Landesverfassungsgerichts. Es befaßt sich mit der Klage von
Linkspartei, Grünen und Südschleswigschem
Wählerverband (SSW) gegen das Wahlrecht. Rechtsanwalt
Hans-Peter Schneider, der die Linke vertritt, sagte: »Der
Ausgang des Verfahrens hat erhebliche politische
Konsequenzen.«
Derzeit verfügen die Koalitionsfraktionen CDU und FDP über eine Ein-Stimmen-Mehrheit. Grüne und SSW klagen, weil sich nach ihrer Auffassung das Zweitstimmenergebnis nicht in der Sitzverteilung widerspiegelt. SPD, Grüne, Linke und SSW hatten bei der Wahl im September 2009 mehr Zweitstimmen erhalten als die beiden Regierungsparteien. Bei einem Ausgleich aller elf Überhangmandate der CDU hätte Schwarz-Gelb im Landtag keine Mehrheit. Das Gericht will seine Entscheidung im Spätsommer verkünden. (ddp/jW)
Derzeit verfügen die Koalitionsfraktionen CDU und FDP über eine Ein-Stimmen-Mehrheit. Grüne und SSW klagen, weil sich nach ihrer Auffassung das Zweitstimmenergebnis nicht in der Sitzverteilung widerspiegelt. SPD, Grüne, Linke und SSW hatten bei der Wahl im September 2009 mehr Zweitstimmen erhalten als die beiden Regierungsparteien. Bei einem Ausgleich aller elf Überhangmandate der CDU hätte Schwarz-Gelb im Landtag keine Mehrheit. Das Gericht will seine Entscheidung im Spätsommer verkünden. (ddp/jW)
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