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24.06.2010
- → Inland
Treberhilfe scheitert vor Arbeitsgericht
Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Treberhilfe
Berlin gGmbH zurückgewiesen, dem dort gebildeten Wahlvorstand
die Durchführung der Betriebsratswahl zu untersagen. Die
Geschäftsführung hatte ihre Ablehnung damit
begründet, der Betrieb sei »Tendenzträger«.
Das Gericht begründete seine Entscheidung am Mittwoch u.a.
damit, die Verhältnisse bei der Treberhilfe, die zur
Anerkennung als »Tendenzträger« führten,
hätten sich wesentlich verändert. Der angeblich
gemeinnützige Betrieb zur Unterstützung von Obdachlosen
war ins Gerede gekommen, nachdem sein Geschäftsführer
– ein früherer SPD-Politiker – u.a. damit
aufgefallen war, daß er einen teuren Maserati als Dienstwagen
angeschafft hatte.
(jW)
(jW)
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