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Treberhilfe scheitert vor Arbeitsgericht

Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Treberhilfe Berlin gGmbH zurückgewiesen, dem dort gebildeten Wahlvorstand die Durchführung der Betriebsratswahl zu untersagen. Die Geschäftsführung hatte ihre Ablehnung damit begründet, der Betrieb sei »Tendenzträger«. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Mittwoch u.a. damit, die Verhältnisse bei der Treberhilfe, die zur Anerkennung als »Tendenzträger« führten, hätten sich wesentlich verändert. Der angeblich gemeinnützige Betrieb zur Unterstützung von Obdachlosen war ins Gerede gekommen, nachdem sein Geschäftsführer – ein früherer SPD-Politiker – u.a. damit aufgefallen war, daß er einen teuren Maserati als Dienstwagen angeschafft hatte.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2010, Seite 5, Inland

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