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Karlsruhe schränkt Mieterrechte ein

Karlsruhe. Eine Mieterhöhung kann mit einem sogenannten einfachen – daß heißt ohne Fachleute – erstellten Mietspiegel begründet werden. Sogar mit dem einer vergleichbaren Nachbargemeinde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Der BGH gab einem Vermieter Recht, der für eine Mieterhöhung den Mietspiegel der Nachbarstadt herangezogen hatte, da diese von Lage, Größe und Infrastruktur eine vergleichbare Gemeinde sei. Der BGH betonte, daß auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels im Jahr 2001 ein einfacher Mietspiegel für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden dürfe. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.06.2010, Seite 4, Inland

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