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Gericht stärkt Autorenrechte
Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat gegen den Zeit-Verlag eine
einstweilige Verfügung erlassen, mit der die Verwendung einer
Rahmenvereinbarung für Autoren untersagt wird. Das teilte der
Deutsche Journalistenverband (DJV) am Freitag mit.
Demnach darf der Verlag von seinen Autoren nicht mehr verlangen, daß sie gegen ein Pauschalhonorar alle Nutzungsrechte für Artikel abtreten. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken würdigte das Urteil als »wichtige Etappe auf dem Weg zu vernünftigen Beschäftigungsbedingungen für freie Journalisten«. DJV und die Deutsche Journalisten Union (dju) hatten erst kürzlich vergleichbare Urteile gegen die Bauer Achat KG und gegen den Axel Springer Verlag erwirkt, wonach ebenfalls eine weitgehende Übertragung von Rechten der Urheber gegen einmalige Honorarzahlung für unzulässig erklärt wurden.
(jW)
Demnach darf der Verlag von seinen Autoren nicht mehr verlangen, daß sie gegen ein Pauschalhonorar alle Nutzungsrechte für Artikel abtreten. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken würdigte das Urteil als »wichtige Etappe auf dem Weg zu vernünftigen Beschäftigungsbedingungen für freie Journalisten«. DJV und die Deutsche Journalisten Union (dju) hatten erst kürzlich vergleichbare Urteile gegen die Bauer Achat KG und gegen den Axel Springer Verlag erwirkt, wonach ebenfalls eine weitgehende Übertragung von Rechten der Urheber gegen einmalige Honorarzahlung für unzulässig erklärt wurden.
(jW)
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