Zum Inhalt der Seite

NPD-Chef Voigt klagt vor Gericht

Frankfurt. Das Hausverbot für NPD-Chef Udo Voigt in einem Hotel in Bad Saarow wird am heutigen Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt. Voigt hatte für Dezember 2009 einen Wochenendaufenthalt im Hotel »Esplanade« am Ufer des Scharmützelsees gebucht. Noch vor Antritt der Reise erteilte ihm das Hotel per Post eine Absage. In dem Schreiben hieß es, die politische Überzeugung von Voigt sei mit dem Ziel des Hauses nicht zu vereinbaren, allen Gästen »ein exzellentes Wohlfühlerlebnis« zu bieten. Voigt klagt nun gegen das Verbot. Das Gericht muß zwischen dem Hausrecht des Hoteldirektors und einer eventuellen Verletzung der Persönlichkeitsrechte Voigts abwägen.

(ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 25.05.2010, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!