Gegründet 1947 Donnerstag, 3. Juli 2025, Nr. 151
Die junge Welt wird von 3019 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 20.05.2010, Seite 4 / Inland

Umkleidezeit ist Arbeitszeit

Berlin. Nach einem jetzt veröffentlichten Beschluß des Bundesarbeitsgericht vom November gehört das Anlegen vorgeschriebener Dienstkleidung zur Arbeitszeit, wenn die Kleidung besonders auffällig ist und deshalb nicht auf dem Arbeitsweg getragen zu werden braucht. Dies teilt der DGB in seiner aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes einblick mit. (jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Inland