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23.04.2010
- → Inland
DJV und dju wollen Verfügung gegen Zeit
Berlin. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat gemeinsam mit
der Deutschen Journalistenunion (dju) in ver.di beim Landgericht
Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Wochenzeitung
Die Zeit beantragt. Damit soll dem Zeit-Verlag untersagt werden,
von freien Journalistinnen und Journalisten die maßlose
Einräumung der Rechte an ihren Texten zu verlangen. Auf eine
vorhergehende Abmahnung hatte der Verlag nach DJV-Angaben nicht
reagiert. Mit diesem Schritt wollen DJV und dju erreichen,
daß Die Zeit freie Autoren nicht länger drängt,
Verträge zu akzeptieren, die für die weitere Nutzung von
Textbeiträgen durch den Verlag keine zusätzliche
Honorierung vorsehen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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