Zum Inhalt der Seite

Abschiebungen in den Irak wieder möglich

München. Iraker können von Deutschland grundsätzlich wieder in ihr Geburtsland abgeschoben werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof veröffentlichte am Mittwoch drei Urteile, wonach bei einer Rückkehr nach Bagdad, Mosul oder Kirkuk nach derzeitiger Sicherheitslage kein Grund für die Gewährung von Abschiebeschutz wegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts besteht. Weiterhin hieß es, die Gefahrendichte in den drei Städten sei momentan nicht so hoch, daß Zivilpersonen einer ernsthaften Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wären. Der Bundestag hatte zuvor durch die Anpassung des Aufenthaltsgesetzes an EU-Richtlinien eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgesetzt. Dieses hatte die Anerkennung von drei Irakern als Flüchtlinge widerrufen.

(apn/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 25.03.2010, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!