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Abschiebungen in den Irak wieder möglich
München. Iraker können von Deutschland grundsätzlich
wieder in ihr Geburtsland abgeschoben werden. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof veröffentlichte am Mittwoch drei
Urteile, wonach bei einer Rückkehr nach Bagdad, Mosul oder
Kirkuk nach derzeitiger Sicherheitslage kein Grund für die
Gewährung von Abschiebeschutz wegen eines innerstaatlichen
bewaffneten Konflikts besteht. Weiterhin hieß es, die
Gefahrendichte in den drei Städten sei momentan nicht so hoch,
daß Zivilpersonen einer ernsthaften Gefahr für Leib und
Leben ausgesetzt wären. Der Bundestag hatte zuvor durch die
Anpassung des Aufenthaltsgesetzes an EU-Richtlinien eine
Entscheidung des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge ausgesetzt. Dieses hatte die Anerkennung von drei
Irakern als Flüchtlinge widerrufen.
(apn/jW)
(apn/jW)
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