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Kein Kleiderzuschlag für Heranwachsende
Kassel. Kinder im Wachstumsalter haben vorerst keinen Anspruch auf
einen Hartz-IV-Zuschlag für Kleidung. Das entschied am
Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem
Musterprozeß. Wachstumsbedingte Mehrausgaben für
Bekleidung seien keine »Härte«, da sie keine vom
Üblichen abweichende Sondersituation darstellten, hieß
es in der Begründung. Die für Kinder notwendige Kleidung
sei daher über den Regelsatz abzudecken. Für dessen
Neuberechnung habe das Bundesverfassungsgericht in seinem
Hartz-IV-Urteil vom Februar dem Gesetzgeber bis zum Jahresende Zeit
gegeben.(AFP/jW)
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