Zum Inhalt der Seite

Einstweilig verfügt

Augsburg. Punktsieg für Man­fred Amerell: Das Landgericht Augsburg hat gegen DFB-Präsident Theo Zwanziger eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach darf Zwanziger die heikle Affäre um den ehemaligen DFB-Schiedsrichtersprecher und den FIFA-Referee Michael Kempter nicht mehr mit den Mißbrauchsfällen in der katholischen Kirche vergleichen. Andernfalls könnte ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro auf Zwanziger zukommen, so die Augsburger Allgemeine Zeitung. Zwanziger habe mit seinem Vergleich nicht nur das Persönlichkeitsrecht verletzt, sondern auch »eine Beziehung zweier Erwachsener« mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern im kirchlichen Umfeld gleichgestellt, so ein Sprecher des Landgerichts Augsburg. (sid/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2010, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!