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Ärztefehler sollen ­registriert werden

Berlin. Ärztliche Behandlungsfehler sollten künftig in einem bundesweiten Melderegister erfaßt werden. Das forderte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller. Die Daten sollten zunächst anonym ohne Nennung des Arztes gesammelt werden, sagte er.

Nach einer Statistik der Bundesärztekammer vom vergangenen Juni wurden 2008 an Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen rund 11000 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern gestellt. An der Spitze der Fehlervorwürfe lagen Hüft- und Kniegelenksbehandlungen. »Registrieren heißt lernen«, wird der CSU-Politiker in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom Montag zitiert. »Wir brauchen eine neue Fehlerkultur.« Die Einführung eines öffentlich zugänglichen Melderegisters will er im Patientenrechtegesetz verankern, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll. Zöller will sich außerdem dafür einsetzen, daß ein Arzt jedem Kassenpatienten eine Rechnung ausstellt. Privat abgerechnet werden solle allerdings nicht, denn dies würde bedeuten, daß der Patient auf einem Teil der Kosten sitzenbleibe.
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(apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.02.2010, Seite 4, Inland

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