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Kino Babylon klagt gegen FAU

Berlin. Das Kino Babylon hat beim Berliner Landgericht ein »empfindliches« Ordnungsgeld oder ersatzweise Haftstrafen gegen die Sekretäre der Freien Arbeiterinnnen und Arbeiter Union Berlin (FAU) beantragt. Das teilte die FAU am Freitag mit. Das Kino hatte der Organisation gerichtlich untersagen lassen, sich weiter als Gewerkschaft oder »Basisgewerkschaft« zu bezeichnen. »Die Schuldnerin ist dieser Verpflichtung nicht gefolgt, sondern setzt die verbotene Handlung unter Mißachtung des gerichtlichen Verbotes ungerührt fort; so bezeichnet sie sich auf ihrer Webseite nach wie vor als Gewerkschaft«, heißt es in dem Schreiben einer Anwaltskanzlei, das junge Welt vorliegt. »De facto handelt es sich um ein Gewerkschaftsverbot, das gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und internationale Konventionen verstößt«, so Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. Die Bedrohung mit Haftstrafen verdeutliche die arbeitnehmerfeindliche Gesinnung der Geschäftsführung.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Kampf der FAU um Tarifverträge für Angestellte des Babylon. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.01.2010, Seite 5, Inland

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