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Erziehungsgeld auch für Migranten

Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) hält einige gesetzliche Regeln zur Gewährung des Erziehungsgeldes an Ausländer für verfassungswidrig. Der Senat beschloß am Donnerstag, die Passagen des Bundeserziehungsgeldgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Es geht dabei um die Vorschriften, die eine Gewährung der Leistung eng an eine Integration der Antragstellenden in den Arbeitsmarkt knüpfen. Geprüft werden solle, ob dies mit Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar ist. Betroffen von den fraglichen Regelungen sind Ausländer, deren Asylanträge zwar abgelehnt wurden, die aber eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.12.2009, Seite 2, Inland

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