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Haftentschädigung für Bürgerrechtler

Karlsruhe. Zwei Bürgerrechtler, die am Rande einer Großdemonstration gegen einen Castortransport im niedersächsischen Wendland rechtswidrig festgenommen wurden, können mit Schmerzensgeld rechnen. Das ergibt sich aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde der beiden Mitglieder des »Komitees für Grundrechte und Demokratie« gegen Entscheidungen des Landgerichts Lüneburg und des Oberlandesgerichts Celle statt. Diese hatten die Amtshaftungsklage gegen das Land Niedersachsen und die BRD abgewiesen. Die beiden beiden Bürgerrechtler wollten am 13. November 2001 von ihrem Auto aus eine Demo beobachten. Dabei wurden sie verhaftet und erst Stunden später entlassen.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.12.2009, Seite 1, Inland

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