Zum Inhalt der Seite

Verbraucherzentrale will erneut gegen E.on klagen

Hamburg. Die Hamburger Verbraucherzentrale will gegen den Energiekonzern E.on für bis zu 50 000 Kunden Erstattungsansprüche wegen überhöhter Gaspreise durchsetzen. Dazu soll eine neue Sammelklage erhoben werden, wie die Verbraucherschützer am Dienstag mitteilten. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.Oktober. Es hatte eine Preisänderungsklausel in den Kundenverträgen für unwirksam erklärt.

Wie die Verbraucherzentrale am Dienstag mitteilte, hatten 54 000 Kunden nach Angaben von E.on-Anwälten Widerspruch gegen die Preisbestimmungen erhoben. Davon haben knapp 50 000 unter Protest und Vorbehalt gezahlt. Sie haben Anspruch auf Erstattung der überzahlten Beträge. (AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 02.12.2009, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!