Initiative für gefährdete Mädchen
Stuttgart. Baden-Württemberg und Hessen wollen härter
gegen Genitalverstümmelungen bei jungen Migrantinnen vorgehen.
Beide Länder starteten eine gemeinsame Gesetzesinitiative
für einen eigenen Straftatbestand der
Genitalverstümmelung, die sie am Donnerstag auf der
Justizministerkonferenz in Berlin vorstellten. Der Eingriff bzw.
dessen Veranlassung solle mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei
Jahren bestraft werden, erklärten die Justizminister der
beiden Länder, Ulrich Goll und Jörg-Uwe Hahn.
Nach Einschätzung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) leben gegenwärtig rund 20000 Mädchen und Frauen in Deutschland, die Opfer von Genitalverstümmelungen sind. Mindestens 5000 weiteren Mädchen drohe der sehr schmerzhafte und nicht selten lebensgefährliche Eingriff.
Im Juli hatte der Bundestag beschlossen, Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren zu ahnden.(AP/jW)
Nach Einschätzung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) leben gegenwärtig rund 20000 Mädchen und Frauen in Deutschland, die Opfer von Genitalverstümmelungen sind. Mindestens 5000 weiteren Mädchen drohe der sehr schmerzhafte und nicht selten lebensgefährliche Eingriff.
Im Juli hatte der Bundestag beschlossen, Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren zu ahnden.(AP/jW)
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