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Initiative für gefährdete Mädchen

Stuttgart. Baden-Württemberg und Hessen wollen härter gegen Genitalverstümmelungen bei jungen Migrantinnen vorgehen. Beide Länder starteten eine gemeinsame Gesetzesinitiative für einen eigenen Straftatbestand der Genitalverstümmelung, die sie am Donnerstag auf der Justizministerkonferenz in Berlin vorstellten. Der Eingriff bzw. dessen Veranlassung solle mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren bestraft werden, erklärten die Justizminister der beiden Länder, Ulrich Goll und Jörg-Uwe Hahn.

Nach Einschätzung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) leben gegenwärtig rund 20000 Mädchen und Frauen in Deutschland, die Opfer von Genitalverstümmelungen sind. Mindestens 5000 weiteren Mädchen drohe der sehr schmerzhafte und nicht selten lebensgefährliche Eingriff.

Im Juli hatte der Bundestag beschlossen, Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren zu ahnden.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.11.2009, Seite 15, Feminismus

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