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Sparkassen dürfen Kredite verkaufen

Karlsruhe. Geldinstitute dürfen Kredite an andere Institute verkaufen. Das ist kein Verstoß gegen das Bankgeheimnis, heißt es in einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Er bekräftigte damit ein entsprechendes Urteil von 2007. Nach dem neuen Urteil machen dabei auch die öffentlich-rechtlichen Sparkassen keine Ausnahme. (Az: XI ZR 225/08)

Im Streitfall hatte die Sparkasse Wedel in Schleswig-Holstein ein ganzes Paket von notleidenden Krediten für insgesamt 30 Millionen Euro verkauft. Ein betroffenes Ehepaar klagte daraufhin wegen »Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger«.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.10.2009, Seite 9, Kapital & Arbeit

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