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»Kriegsverräter« rehabilitiert
Berlin. 64 Jahre nach Kriegsende werden die Urteile gegen
sogenannte NS-Kriegsverräter aufgehoben und die Verurteilten
rehabilitiert. Der Bundesrat ließ am Freitag das Gesetz
passieren, dem vergangene Woche bereits alle Fraktionen des
Bundestags zugestimmt hatten. »Der unbestimmte Tatbestand des
Kriegsverrats hat sich als Instrument der NS-Justiz erwiesen, um
nahezu jedwedes politisch mißliebige abweichende Verhalten
als »Verrat‹ zu brandmarken und mit dem Tode bestrafen
zu können«, heißt es in der Begründung des
Gesetzes. (ddp/jW)
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