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Spitzelaffäre: Mehdorn straffrei?

Hamburg. Die Deutsche Bahn wird wegen der Datenaffäre von ihrem Exchef Hartmut Mehdorn und seinen früheren Vorstandskollegen offenbar keinen Schadenersatz einklagen. Dies gehe aus einem »streng vertraulichen« Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers hervor, berichtete das Magazin Der Spiegel. Ein aktienrechtliches »Verschulden der Vorstandsmitglieder konnte nicht festgestellt werden, so die Prüfer. Im Frühjahr 2009 waren Mehdorn und weitere Vorstände bei der Bahn ausgeschieden, nachdem die Überwachung von Mitarbeitern bekanntgeworden war.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.09.2009, Seite 9, Kapital & Arbeit

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